Die Kosten für Bewerbungen können unter gewissen Voraussetzungen
gefördert werden.
1.) Erstellen und Versenden von
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten)
Wie viel
übernimmt die Agentur für Arbeit?
Bewerbungskosten bis zu 260 Euro jährlich als
Zuschuss.
Förderungsfähig
sind:
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit
bedrohte Arbeitsuchende, Ausbildungsuchende (nicht, wenn eine
rein schulische Ausbildung angestrebt wird).
Leistungsvoraussetzungen
Auf die Leistungen haben Sie keinen
Rechtsanspruch. Sie werden nur gewährt, wenn
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Außerdem:
Bewerbungskosten dürfen
grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6
Euro betragen.Die Leistungen müssen Sie bei der
örtlich zuständigen Agentur für
Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen.
2.) Förderung für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Die Agentur für Arbeit gewährt unter gewissen Voraussetzungen eine
Förderung für die Erstellung bzw. Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
(Verordnung "DA § 45ff. SGB III Leistungen an Arbeitnehmer zur
Unterstützung der Beratung und Vermittlung", §4 UBV, Abs.3)
„Die Erstellung bzw. Optimierung von Bewerbungsunterlagen, mit
der die Antragstellerin/der Antragsteller einen Dritten beauftragt
hat, kann in begründeten Fällen gefördert werden, wenn das örtliche
Arbeitsamt gegenüber der/dem Antragstellerin/Antragsteller eine Förderung
vorher dem Grunde nach zugesagt hat. Sie kann bis zur Höhe von 100 EUR
erfolgen".
3.) Bewerbungsaufwendungen
Generell kann jeder die Kosten für Bewerbungen nach §§ 9 und 19 EStG als Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend machen.