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Die Kosten für Bewerbungen können unter gewissen Voraussetzungen

gefördert werden.


1.) Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten)


Wie viel übernimmt die Agentur für Arbeit? 

Bewerbungskosten bis zu 260 Euro jährlich als Zuschuss.

Förderungsfähig sind:

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Ausbildungsuchende (nicht, wenn eine rein schulische Ausbildung angestrebt wird).

Leistungsvoraussetzungen

Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie werden nur gewährt, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Außerdem:

Bewerbungskosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.Die Leistungen müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen.


2.) Förderung für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen


Die Agentur für Arbeit gewährt unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung für die Erstellung bzw. Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. (Verordnung "DA § 45ff. SGB III Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung", §4 UBV, Abs.3)

 


„Die Erstellung bzw. Optimierung von Bewerbungsunterlagen, mit der die Antragstellerin/der Antragsteller einen Dritten beauftragt hat, kann in begründeten Fällen gefördert werden, wenn das örtliche Arbeitsamt gegenüber der/dem Antragstellerin/Antragsteller eine Förderung vorher dem Grunde nach zugesagt hat. Sie kann bis zur Höhe von 100 EUR erfolgen".

3.) Bewerbungsaufwendungen


Generell kann jeder die Kosten für Bewerbungen nach §§ 9 und 19 EStG als Werbungskosten bei seiner Steuererklärung geltend machen.



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